Regierung von Niederbayern genehmigt Beschaffung einer neuen Tragkraftspritze PFPN 10-1000 der Freiwilligen Feuerwehr Mittergolding

4.500 Euro für neue Tragkraftspritze PFPN 10-1000 der Freiwilligen Feuerwehr Mittergolding

Zum Kauf einer neuen Tragkraftspritze PFPN 10-1000 für die Freiwillige Feuerwehr Mittergolding hat die Regierung von Niederbayern der Gemeinde Tiefenbach im Landkreis Landshut 4.500 Euro als Zuschuss bewilligt. Die Mittel stammen aus der Feuerschutzsteuer, für die der Landtag im Bayerischen Feuerwehrgesetz eine zweckgebundene Verwendung im Feuerschutz festgelegt hat.

Die Tragkraftspritze ist nicht dauerhaft in einem Feuerwehrfahrzeug eingebaut und kann durch manuelle Kraft transportiert werden. Die Förderleistung beträgt bei 10 Bar 1000 Liter pro Minute.

Quelle: Pressemitteilung Regierung von Niederbayern/ Pressemitteilung 132/2020

 

 

 

 

Regierung von Niederbayern genehmigt Beschaffung eines neues Tanklöschfahrzeug TLF 3000 mit Staffelkabine der Freiwilligen Feuerwehr Hohenthann

70.000 Euro für neues Tanklöschfahrzeug TLF 3000 mit Staffelkabine der Freiwilligen Feuerwehr Hohenthann

Zum Kauf eines neuen Tanklöschfahrzeuges TLF 3000 mit Staffelkabine für die Freiwillige Feuerwehr Hohenthann hat die Regierung von Niederbayern der Gemeinde Hohenthann im Landkreis Landshut 70.000 Euro als Zuschuss bewilligt. Die Mittel stammen aus der Feuerschutzsteuer, für die der Landtag im Bayerischen Feuerwehrgesetz eine zweckgebundene Verwendung im Feuerschutz festgelegt hat.

Tanklöschfahrzeug TLF 3000:
Das Fahrzeug ist mit einer Feuerlöschkreiselpumpe, einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung ausgestattet. Es dient vorrangig der Bereitstellung einer größeren Wassermenge wie auch zum Nachschub von Löschwasser. Die Ausstattung ermöglicht auch die Bereitstellung von Sonderlöschmitteln und Armaturen zur Abgabe von Sonderlöschmitteln für den Ersteinsatz. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (3 Personen) oder einer Staffel (6 Personen).

Quelle: Pressemitteilung Regierung von Niederbayern/ Pressemitteilung 123/2020

UPDATE Corona-Virus Aktuelle Informationen und Downloads

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Aktuelle Informationen und Downloads: 

 

Das Robert-Koch Institut hat ein Merkblatt „Hygienemaßnahmen für nicht-medizinische Einsatzkräfte“ zum COVID-19 herausgegeben. In der Anlage erhalten dieses Merkblatt zur Kenntnisnahme.

 INFORMATIONEN DES LANDESFEUERWEHRVERBANDES BAYERN ZUM CORONAVIRUS


(Update 16.11.2020)


(Update 18.10.2020)


(Update 12.10.2020)


(Update 12.10.2020)


(Update 12.10.2020)


(Update 04.08.2020)


(Update 26.07.2020)


(Update 26.07.2020)


(Update 15.06.2020)


(Update 15.06.2020)


(Update 04.06.2020)


(Update 31.05.2020)


(Update 31.05.2020)

 


(Update 31.05.2020)



(Update 12.03.2020)


(Update 12.03.2020)




(Update 14.03.2020)


(Update 05.05.2020)

Link zum LFV Bayern Gemeinsam mehr erreichen - Gemeinsam durch die Krise: Fragen und Antworten zum Umgang mit der Corona-Pandemie (Update 10.05.2020)

Link zu den Downloads im Fachbereich 8  (Update der Downloads 14.03.2020)

Link zum Bundesministerium für Gesundheit zu den Tageaktuellen Informationen zum CORONAVIRUS

Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Kontaktreduzierung: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Kontaktreduzierung.html

Robert-Koch-Institut: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html

Risikogebiete: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html

Bay. Gesundheitsministerium: https://www.stmgp.bayern.de/

Stadt Landshut: http://www.landshut.de/portal/rathaus/referat-1/hauptamt/informationen-zum-corona-virus.html

Landkreis Landshut: https://www.landkreis-landshut.de/Landratsamt/Aktuelles.aspx?rssid=f556fe1f-c62f-46a8-ab11-6eaa1479c00a

Regierung von Niederbayern genehmigt Beschaffung eines neuen Löschgruppenfahrzeug LF 20 der Freiwilligen Feuerwehr Geisenhausen

100.000 Euro für neues Löschgruppenfahrzeug LF 20 der Freiwilligen Feuerwehr Geisenhausen

Zum Kauf eines neuen Löschgruppenfahrzeuges LF 20 für die Freiwillige Feuerwehr Geisenhausen hat die Regierung von Niederbayern dem Markt Geisenhausen im Landkreis Landshut 100.000 Euro als Zuschuss bewilligt. Die Mittel stammen aus der Feuerschutzsteuer, für die der Landtag im Bayerischen Feuerwehrgesetz eine zweckgebundene Verwendung im Feuerschutz festgelegt hat.

Mit einer Besatzung von neun Feuerwehreinsatzkräften ist es für die selbstständige Brandbekämpfung, zum Fördern von Löschwasser und zur Durchführung technischer Hilfeleistungen konzipiert. Es verfügt über einen Löschwasserbehälter mit einer nutzbaren Wassermenge von mindestens 2000 Litern und eine Schnellangriffseinrichtung zur Bekämpfung von Entstehungsbränden.

 Quelle: Pressemitteilung Regierung von Niederbayern/ Pressemitteilung 22/2020

Regierung von Niederbayern genehmigt Beschaffung einer neuen Tragkraktspritze der Freiwilligen Feuerwehr Wolferding

4.500 Euro für neue Tragkraftspritze PFPN 10-1000 der Freiwilligen Feuerwehr Wolferding

Zum Kauf einer neuen Tragkraftspritze PFPN 10-1000 für die Freiwillige Feuerwehr Wolferding hat die Regierung von Niederbayern der Stadt Vilsbiburg im Landkreis Landshut 4.500 Euro als Zuschuss bewilligt. Die Mittel stammen aus der Feuerschutzsteuer, für die der Landtag im Bayerischen Feuerwehrgesetz eine zweckgebundene Verwendung im Feuerschutz festgelegt hat.

Die Tragkraftspritze ist nicht dauerhaft in einem Feuerwehrfahrzeug eingebaut und kann durch manuelle Kraft transportiert werden. Die Förderleistung beträgt bei 10 Bar 1000 Liter pro Minute.

Quelle: Pressemitteilung Regierung von Niederbayern/ Pressemitteilung 320/2019

Regierung von Niederbayern genehmigt Beschaffung eines Gerätewagen Logistik GW-L1 der Freiwilligen Feuerwehr Altfraunhofen

32.000 Euro für neuen Gerätewagen Logistik GW-L1 der Freiwilligen Feuerwehr Altfraunhofen

Zum Kauf eines neuen Gerätewagens Logistik GW-L1 für die Freiwillige Feuerwehr Altfraunhofen hat die Regierung von Niederbayern der Gemeinde Altfraunhofen im Landkreis Landshut 32.000 Euro als Zuschuss bewilligt. Die Mittel stammen aus der Feuerschutzsteuer, für die der Landtag im Bayerischen Feuerwehrgesetz eine zweckgebundene Verwendung im Feuerschutz festgelegt hat.
Der GW-L1 ist ein Feuerwehrfahrzeug mit einer feuerwehrtechnischen Mindestbeladung und einer Ladefläche mit Ladebordwand, das in erster Linie zum Transport von Ausrüstungen, Löschmitteln und sonstigen Gütern kleineren Umfangs zur Versorgung von eingesetzten Einheiten (für verschiedene logistische Aufgaben) bei der Feuerwehr dient. Die Besatzung besteht aus einem Trupp (1/2) oder einer Staffel (1/5).
Die Länge des Fahrzeugs darf maximal 8,00 m, die Breite maximal 2,55 m und die Höhe maximal 3,30 m betragen. Das Fahrzeug hat eine Gesamtmasse von 7500 kg, alternativ mit Staffelkabine 8500 kg.

Quelle: Pressemitteilung Regierung von Niederbayern/ Pressemitteilung 177/2019

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