Regierung von Niederbayern genehmigt Beschaffung eines Gerätewagen Logistik GW-L1 für die FF Velden/Vils


Pressemitteilung 173/2018

25.06.2018 - 173/2018
Landkreis Landshut / Feuerwehr
32.000 Euro für neuen Gerätewagen Logistik GW-L1 der Freiwilligen Feuerwehr Velden

Zum Kauf eines neuen Gerätewagens Logistik GW-L1 für die Freiwillige Feuerwehr Velden hat die Regierung von Niederbayern dem Markt Velden im Landkreis Landshut 32.000 Euro als Zuschuss bewilligt. Die Mittel stammen aus der Feuerschutzsteuer, für die der Landtag im Bayerischen Feuerwehrgesetz eine zweckgebundene Verwendung im Feuerschutz festgelegt hat.

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SCHRITT FÜR SCHRITT ZUR NEUEN DS-GVO - EINE KAMPAGNE DES STMI


Bayerns Innen- und Datenschutzminister Joachim Herrmann möchte Vereinen und Ehrenamtlichen bei der Umsetzung der neuen europäischen Datenschutzregelungen rasch und individuell unter die Arme greifen. Zu diesem Zweck startet der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, am Montag, 9. Juli 2018, um 12.00 Uhr eine Telefonhotline des Landesamts. Von Montag bis Freitag von 8.00 bis 19.00 Uhr steht geschultes Personal unter der Telefonnummer 0981 531810 Ehrenamtlichen aus Vereinen für Fragen rund um das neue Datenschutzrecht zur Verfügung und beantwortet sie.

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Sicherheitshinweis Akku ADALIT


Das Sachgebiet Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen der DGUV hat mitgeteilt, dass die Firma Adaro Tecnología S.A. für den Akku von Adalit-Leuchten der Modelle L.3000 und L.3000Power, die zwischen Januar 2016 und Juni 2017 verkauft wurden, einen Sicherheitshinweis heraus gegeben hat.

Diese Lampen werden auch für den Einsatz bei Feuerwehren beworben. Somit ist davon auszugehen, dass diese Lampen dort auch beschafft wurden. Gem. des Sicherheitshinweises der Firma sollen diese Lampen erst nach dem Austausch des eventuell fehlerhaften Akkus wieder aufgeladen werden.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Sicherheitshinweis der Firma bzw. finden Sie diese unter https://www.recalladalit.com.

Produktwarnung zu Fettbrandlöscher


Die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN) warnt dringend vor der Benutzung von Fettbrandlöschern des Typs Mono F60.

Nach Mitteilung der BGN besteht der begründete Verdacht, dass ein Mono-F60-Löscher nicht das Originallöschmittel enthält. In diesem Fall ist er zur Fettbrandbekämpfung völlig ungeeignet und würde beim Einsatz zu lebensbedrohlichen Brandverletzungen führen.

 

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den beigefügten Unterlagen.

DATENSCHUTZ IM VEREIN UND DIE NEUE DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG

Ab dem 25.05.2018 gelten die Vorschriften nach der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

Die neuen Regelungen gelten nicht nur für „Unternehmen“ (Art. 4 Nr. 18 DS-GVO), sondern für alle natürlichen und juristischen Personen – auch für Vereine. Vieles, was bereits jetzt geltendes Recht ist und Gültigkeit hat, bleibt auch in der neuen Datenschutz-Grundverordnung erhalten.

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