32. Landesverbandsversammlung des Landesfeuerwehrverband Bayern abgehalten
Delegierte aus ganz Bayern zu Gast in Essenbach
Essenbach. Feuerwehrdienst in Bayern wird überwiegend ehrenamtlich geleistet – etwa 319.000 der insgesamt 330.000 bayerischen Feuerwehrfrauen und -männer sind Ehrenamtliche. Der Landesfeuerwehrverband Bayern e.V. (LFV Bayern) steht als Interessenvertretung in der Verantwortung sich im Netzwerk mit allen Beteiligten für gute Rahmenbedingungen für die bayerischen Feuerwehren einzusetzen.
Am vergangenen Freitag und Samstag wurden zum 32. Mal rund 500 Feuerwehrführungskräfte aus ganz Bayern und Ehrengäste aus Politik, Wirtschaft und weiteren Verbänden zur Landesverbandsversammlung des LFV Bayern in Essenbach (Landkreis Landshut) erwartet. Die Landesverbandsversammlung ist das wichtigste Organ des LFV Bayern: zusammen mit dem Landesverbandsausschuss und dem Landesverbandsvorstand gehört sie zu den drei beschließenden Organen des rund 960.000 Mitglieder umfassenden Verbandes.
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7 Verletzte nach schwerem Verkehrsunfall Feuerwehr übt für den Ernstfall
Vilsbiburg. Kürzlich fand die monatliche Zugübung der Feuerwehr Vilsbiburg statt. Angenommen wurde ein schwerer Verkehrsunfall unter Beteiligung eines Elektrofahrzeugs in einer engen Siedlungsstraße. Zahlreiche Verletzte mussten dabei gerettet und versorgt werden.
Als Szenario wurde ein schwerer Verkehrsunfall im Almweg angenommen. Dabei erfasste der Lenker eines VW zunächst einen Fußgänger beim Überqueren der Siedlungsstraße, kam anschließend nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Skoda, in welchen gerade drei Personen eingestiegen sind. Dieses Fahrzeug wurde gegen einen weiteren geparkten Wagen gedrückt, dazwischen eine Person eingeklemmt.
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Aktuelles aus den Fachbereichen - Fachbereich 2 Sozialwesen, Vereinswesen, Rechtsschutz, Versicherungsschutz, Steuern
Für die Ausstellung und den Empfang von Rechnungen gelten ab 2025 neue Vorschriften.
Für den Empfang einer E-Rechnung gilt:
Ab 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle Geschäftsabschlüsse zwischen Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Die Einstufung als Unternehmer erfolgt gemäß Umsatzsteuergesetz, das auch Vereine in ihren nicht ideellen Bereichen als Unternehmen einordnet. Wenn der Verein also beispielsweise im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, muss der Empfang von E-Rechnungen sichergestellt sein. Weiter müssen E-Rechnungen archiviert und im ursprünglichen Format aufbewahrt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zur Aufbewahrung und Nachvollziehbarkeit zu entsprechen. Bei einer E-Rechnung werden die Informationen einer Rechnung vollständig elektronisch, z.B. per E-Mail, und in Form eines bestimmten strukturierten Datensatzes übermittelt. Die derzeit am meisten verbreiteten Formate sind die „XRechnung" oder die „ZUGFeRD-Rechnung". Die E-Rechnung selbst bietet somit als XML-Datensatz keine bildhafte Darstellung. Für das Lesen der Datensätze wird eine entsprechende Software benötigt. Ein PDF-Dokument oder eingescannte Dokumente sind keine E-Rechnungen!
Vereine müssen also ab dem 01.01.2025 über eine Software verfügen, mit der sie E-Rechnungen lesen und gegebenenfalls erstellen können. Hier gibt es verschiedene Lösungen. Einen Ausschnitt wollen wir nachfolgend darstellen:
Aktuelles aus den Fachbereichen - Fachbereich 1 Fahrzeuge, Geräte, Ausrüstung, Dienstkleidung, Atemschutz
Zusammenfassung der Fachempfehlung des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren zum Thema angetriebene Rettungsgeräte für die Feuerwehren vom 03.06.2025
• Unterstützung bei der Fahrzeugbeschaffung durch klare Anforderungen an Rettungsgeräte gemäß der überarbeiteten EN 13204.
• Gleichstellung von akku- und schlauchgebundenen Geräten.
• Mindestanforderungen an Ausstattung und Einsatzfähigkeit.
1. Allgemeine Hinweise
• Die vfdb-Richtlinie 06/01 bleibt unberührt, wird aber in die neue Klassifizierung nach EN 13204 überführt.
• Akku- und schlauchgebundene Geräte gelten als gleichwertig.
• Schlauchgebundene Geräte: mind. 10 m nutzbare Schlauchlänge pro Anschluss.
• Akku-Geräte: mind. 1 Akku pro Gerät + 1 Reserveakku mit Ladegerät.
Freiwillige Feuerwehr Tiefenbach legte Leistungsprüfung ab
Vor kurzem hat eine Gruppe der Freiwilligen Feuerwehr Tiefenbach die Leistungsprüfung Wasser – in der Variante Innenangriff mit Atemschutz erfolgreich abgelegt. Nach einer Woche intensiver Ausbildung traten 9 Kameradinnen und Kameraden zur Prüfungsabnahme durch die Schiedsrichter Otto Weber, Florian Baumann und Bernhard Reithmayer an. Nachdem die Gruppenführerin Sandra Brieller ihren schriftlichen Fragebogen ausgefüllt hatte und die erforderlichen Zusatzaufgaben durch die Teilnehmer ausgeführt worden sind, mussten noch verschiedene Knoten und Stiche innerhalb einer bestimmten Zeit sicher und fehlerfrei ausgeführt werden. Anschließend wurde unter den kritischen Augen der drei Schiedsrichter ein Löschaufbau mit Einsatz von Atemschutzgeräten unter der vorgegebenen Zeit von 300 Sekunden durchgeführt.
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Motorradfahrer bei Verkehrsunfall tödlich verletzt

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