Beantragung der Ehrenauszeichnung:

Der Kreisfeuerwehrverband Landshut e. V. hat zur Ehrung besonders verdienter Personen sowie Firmen, Betriebe und Organisationen diverse Auszeichnungen geschaffen:

Hinweis:
Dies ist nur eine kurze Zusammenfassung aus der Ehrenordnung und dem Antrag auf Ehrung durch den Kreisfeuerwehrverband e. V.
Grundsätzlich ist die "Ehrenordnung des Kreisfeuerwehrverbandes Landshut e. V." bindend!
Bei Rückfragen steht Ihnen selbstverständlich der Verbandsvorstand oder Verbandsausschuss zur Verfügung.

Ehrenzeichen


1. Ehrennadel
Die Ehrennadel des KFV ist für Verdienste aller Personen, die sich um das Feuerwehrwesen besonders verdient gemacht haben (auch für Nichtmitglieder und Zivilpersonen) vorgesehen.
Die Ehrennadel kann 20 x pro Jahr im Landkreis verliehen werden.

2. Ehrenmedaille
Die Ehrenmedaille des KFV wird nur aktiven und passiven Feuerwehrmitgliedern und sonstigen Uniformträgern verliehen, die Mitglieder des Kreis- bzw. Landesfeuerwehrverbandes sind oder die sich für das Feuerwehrwesen im Landkreis Landshut besonders verdient gemacht haben.
Die Feuerwehr-Ehrenmedaille kann je 20x pro Jahr verliehen werden.

3. Ehrenkreuz in Silber
Das Ehrenkreuz des KFV wird nur aktiven und passiven Feuerwehrmitgliedern und sonstigen Uniformträgern verliehen, die Mitglieder des Kreis- bzw. Landesfeuerwehrverbandes sind oder die sich im außerordentlichen Maße für das Feuerwehrwesen im Landkreis Landshut verdient gemacht haben.
Das Feuerwehr-Ehrenkreuz in Silber kann 20x pro Jahr verliehen werden.

4. Ehrenkreuz in Gold
Das Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold, ist als die höchste Auszeichnung durch den KFV anzusehen und wird deshalb nur bei besonders herausragenden Verdiensten um das Feuerwehrwesen verliehen. Hier entscheidet der Verbandsvorstand individuell. Zwischen den Stufen Silber und Gold ist mindestens eine Wartezeit von fünf Jahren einzuhalten. Ausnahmen in besonderen Fällen kann nur der Verbandsvorstand beschließen.
Das Feuerwehr-Ehrenkreuz in Gold kann 5x pro Jahr verliehen werden.

5. Ehrung "Förderer der Feuerwehren"
Die Urkunde und das Fassadenschild "Förderer der Feuerwehren" erhalten auf Antrag Inhaber von Firmen, Betrieben und Organisationen, die sich besondere Verdienste um das Feuerwehrwesen erworben haben.
Die Ehrung "Förderer der Feuerwehren" kann 5x pro Jahr im Landkreis verliehen werden.

6. Mögliche Verleihungsorte:
Die Ehrennadel und Ehrenmedaille soll auch außerhalb der Verbandsversammlung verliehen werden, z. B. Jahreshauptversammlung.
Das Ehrenkreuz in Silber und Gold wird nur in der Verbandsversammlung verliehen.
Die Ehrung "Förderer der Feuerwehren" erfolgt in der Regel beim Kreisfeuerwehrtag oder in der Verbandsversammlung.

7. Beantragung:
Die Beantragung erfolgt ausschließlich über das Formular "Antrag auf Ehrung durch den Kreisfeuerwehrverband Landshut e.V.
Der Antrag ist beim Kreisfeuerwehrverband Landshut e. V. unter folgender Mailadresse einzureichen: ehrung@kfv-landshut de
Es werden nur Anträge berücksichtigt, die im Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.03. beim Vorsitzenden des KFV Landshut e.V. eingegangen sind.
Die Verleihung richtet sich nach dem jährlichen Vergabeschlüssel. Die Quoten stellen Richtlinien dar, über die in begründeten Ausnahmefällen der Verbandsvorstand individuell entscheiden kann.
Jede Feuerwehr kann jährlich nur einen Antrag stellen!

 

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