Feierlichkeit zum 25. Jubiläum des LFV Bayern
Rund 350 geladene Gäste feierten in diesen ehrwürdigen Räumen der Residenz zusammen mit Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Innenminister Joachim Herrmann, dem Leiter der Staatskanzlei Florian Herrmann und vielen weiteren Persönlichkeiten aus Politik und Gesellschaft Geburtstag.
Versorgungsfahrzeug der FF Altdorf in Dienst gestellt und geweiht
MTA in Rottenburg abgeschlossen
Erfolgreiche Leistungsprüfung der Feuerwehr Obersüßbach
Feuerwehrmänner- und frau üben unter realen Bedingungen
Ergolding – Atemschutzgeräteträger gewinnen bei Feuerwehreinsätzen immer mehr an Bedeutung, sei es bei Bränden oder Gefahrguteinsätzen. In den letzten Jahren verlagerte sich die Häufigkeit der Einsätze zwar mehr in den Bereich der technischen Hilfeleistung, aber die stetigen Änderungen im Bauwesen stellen die Feuerwehren immer wieder vor neuen Herausforderungen. Um diesen gerecht zu werden, trägt bei den Feuerwehren die Ausbildung einen sehr großen Stellenwert.
DATENSCHUTZ IM VEREIN UND DIE NEUE DATENSCHUTZ-GRUNDVERORDNUNG
Die neuen Regelungen gelten nicht nur für „Unternehmen“ (Art. 4 Nr. 18 DS-GVO), sondern für alle natürlichen und juristischen Personen – auch für Vereine. Vieles, was bereits jetzt geltendes Recht ist und Gültigkeit hat, bleibt auch in der neuen Datenschutz-Grundverordnung erhalten.
Einiges vereinfacht sich sogar. So muss grundsätzlich keine Erlaubnis zum Erheben, Verarbeiten und Nutzen der Daten geben, wenn Daten im Rahmen einer vertraglichen Beziehung erhoben werden müssen. Bei Vereinen ist diese vertragliche Beziehung die Mitgliedschaft. Die für die Mitgliederverwaltung erforderlichen Daten dürfen also in jeden Fall verwendet werden.