Ein gewisses Risiko besteht immer

14. März 2018
 
Abendsymposium des Kreisfeuerwehrverbandes Landshut im Ergoldinger Bürgersaal

Wenn Klingeln und Klopfen nicht mehr helfen und in einer Wohnung eine verletzte oder leblose Person vermutet wird oder wenn ein Rauchmelder Alarm ausgelöst hat, wird die Feuerwehr zur „eiligen Türöffnung“ alarmiert. Dass bei diesen Einsätzen höchste Vorsicht geboten ist, machte Falko Schmid von der Berufsfeuerwehr München den Zuhörern beim ersten Abendsymposium des Kreisfeuerwehrverbandes Landshut im Bürgersaal in Ergolding klar. Immer öfter kommt es zu Suizidversuchen, bei denen auch die Einsatzkräfte in Gefahr geraten – zum Beispiel, weil ein Grill in der Wohnung verwendet wird und Kohlenmonoxid ausströmt, das schon nach wenigen Atemzügen eine tödliche Wirkung hat.

Weil jeder das Grundrecht auf Unverletzlichkeit seiner Wohnung hat (oder seines „befriedeten Besitztums“, wie es im Amtsdeutsch heißt), ist es immer heikel, wenn sich die Feuerwehr Zutritt verschaffen muss. Weil es zu lange dauern würde, bis bei einem Richter ein Beschluss erwirkt würde, gibt es die „Gefahr in Verzug“, die der Feuerwehr das Recht gibt, sich im Notfall Zutritt zu einer Wohnung zu verschaffen. Das geschieht in aller Regel als Amtshilfe für die Polizei, die den Einsatz leitet und zuerst die Wohnung betritt. Die Feuerwehr ist laut Schmid lediglich für die „rein technische“ Ausführung der Türöffnung verantwortlich. Gibt es Anhaltspunkte, dass den Einsatzkräften Gefahr droht (zum Beispiel durch eine Schusswaffe oder einen Sprengsatz), sollte die Feuerwehr die Türöffnung der Polizei überlassen und diese lediglich anleiten. Die Feuerwehr habe das Betretungsrecht, aber kein Durchsuchungsrecht und somit in der Wohnung eigentlich nichts verloren.

Wichtig für den Gruppenführer beziehungsweise Einsatzleiter ist die Absprache mit Polizei und Rettungsdienst, um so viele Informationen wie möglich über die Wohnung oder das Haus beziehungsweise dessen Bewohner einzuholen. Zusätzlich sollten äußere Hinweise (wie unangenehmer Geruch oder ein voller Briefkasten) beachtet werden. Auch die Nachbarn könne man befragen, meinte Schmid. Geräusche aus dem Inneren können Aufschluss über den Notfall und eine eventuelle Gefahr für die Einsatzkräfte geben. Die gründliche Erkundung (unter anderem alternativer Zugangswege) kann in diesem Fall die Lebensversicherung der Feuerwehrleute sein. „Wir müssen uns freimachen davon, dass es den perfekten Einsatz gibt“, sagte Schmid. Es könne bei Türöffnungen – trotz aller Abwägung – durchaus vorkommen, dass man sich unter großem Sachschaden Zutritt zu einer Wohnung verschafft hat und sich die Situation doch als harmlos herausstellt.

Dominik Zehatschek, der Pressesprecher der Feuerwehr der Stadt Landshut, sprach über Chancen und Risiken der Pressearbeit. Auch er begann seinen Vortrag mit einem Blick ins Grundgesetz und ging zunächst auf den Paragrafen fünf ein: die Meinungsfreiheit. Daraus leite sich ein Auskunftsrecht für Journalisten ab, die sich mit einem Presseausweis legitimieren können. Grundsätzlich sei der Begriff des Journalisten aber nicht geschützt. Zehatschek appellierte daran, ein gutes Miteinander mit Journalisten zu suchen. Dennoch dürfe nicht jeder Feuerwehrmann mit Pressevertretern sprechen. Grundsätzlich sei dies dem Behördenleiter vorbehalten. Im Falle der Stadt Landshut wäre dies Oberbürgermeister Alexander Putz. Man habe sich jedoch verständigt, dass Stadtbrandrat Gerhard Nemela, Stadtbrandinspektor Martin Dax und Pressesprecher Dominik Zehatschek dieses Recht zusteht. Wichtig ist es laut Zehatschek, sich nur zu den Belangen der Feuerwehr zu äußern und nicht zu Brandursache oder Schadenshöhe. Dafür sei alleine die Polizei zuständig.

Zehatschek stellte klar, dass Feuerwehrleute während des Einsatzes grundsätzlich fotografiert werden dürften. Sie seien dann „relative Personen der Zeitgeschichte“ und stünden nach einem Einsatz eben für eine begrenzte Zeit im Interesse der Öffentlichkeit. Eine Dienstanweisung regelt bei der Feuerwehr der Stadt Landshut, dass es verboten ist, an der Einsatzstelle Fotos mit dem Handy zu machen. Zudem betonte Zehatschek, dass die Feuerwehr keine Konkurrenz zu professionellen Fotografen sei und es deshalb enge Grenzen für die Weitergabe von Fotos an die Presse gebe. Er mahnte dazu, sich zweimal zu überlegen, welche Fotos auf der Internetseite oder einem Facebook- Account veröffentlicht werden. „Durch Fotos dürfen keine negativen Gedanken über die Feuerwehr entstehen“, gab er den Feuerwehrleuten mit auf den Weg. Und ergänzte: „Was einmal draußen ist, bekommt sehr schnell eine Eigendynamik.“ Nichtsdestotrotz solle Presse aktiv einladen und über Veranstaltungen, neue Fahrzeuge oder Ausbildungen berichten.

Vorsitzender Karl Hahn hatte das erste Abendsymposium des Kreisfeuerwehrverbandes eröffnet. Er berichtete, dass der Begriff Symposium ursprünglich ein geselliges Beisammensein und Trinken bezeichnete. Heute meine man eine „Zusammenkunft zur Diskussion“. Der Namen Abendsymposium wurde folglich gewählt, um die Zuhörer zu ermutigen, Fragen zu stellen.

Bericht und Fotos: Thomas Gärtner Landshuter Zeitung

Link: Vortrag Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Link: Vortrag Wohnungsöffnung

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