Verlängerung der Ausnahme für den Pager im Straßenverkehr
Der LFV Bayern hat auf Rückfrage des StMI erläutert, dass das entsprechende Pager-Update, mit dem die Meldung der Nichtverfügbarkeit des Funknetzes am Pager deaktiviert werden kann, bayernweit noch nicht ausgerollt ist.
Damit besteht weiter die „Gefahr“, dass bei einem Minipiep bzw. einem kurzen Rütteln des Pagers der Feuerwehrdienstleistende auch während der Fahrt kurz auf den Pager schauen müsste, was die Reaktion des Pagers war.
Die neue Übergangsregelung gilt nun wieder bis 2028 während die bisherige in Kürze ausgelaufen wäre. Bis dorthin sollte das Update dann bayernweit ausgerollt sein.
Für die Ausstellung und den Empfang von Rechnungen gelten ab 2025 neue Vorschriften.
Für den Empfang einer E-Rechnung gilt:
Ab 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für alle Geschäftsabschlüsse zwischen Unternehmen in Deutschland zur Pflicht. Die Einstufung als Unternehmer erfolgt gemäß Umsatzsteuergesetz, das auch Vereine in ihren nicht ideellen Bereichen als Unternehmen einordnet. Wenn der Verein also beispielsweise im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb handelt, muss der Empfang von E-Rechnungen sichergestellt sein. Weiter müssen E-Rechnungen archiviert und im ursprünglichen Format aufbewahrt werden, um den gesetzlichen Anforderungen zur Aufbewahrung und Nachvollziehbarkeit zu entsprechen. Bei einer E-Rechnung werden die Informationen einer Rechnung vollständig elektronisch, z.B. per E-Mail, und in Form eines bestimmten strukturierten Datensatzes übermittelt. Die derzeit am meisten verbreiteten Formate sind die „XRechnung" oder die „ZUGFeRD-Rechnung". Die E-Rechnung selbst bietet somit als XML-Datensatz keine bildhafte Darstellung. Für das Lesen der Datensätze wird eine entsprechende Software benötigt. Ein PDF-Dokument oder eingescannte Dokumente sind keine E-Rechnungen!
Vereine müssen also ab dem 01.01.2025 über eine Software verfügen, mit der sie E-Rechnungen lesen und gegebenenfalls erstellen können. Hier gibt es verschiedene Lösungen. Einen Ausschnitt wollen wir nachfolgend darstellen: