Zusammenfassung der Fachempfehlung des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren zum Thema angetriebene Rettungsgeräte für die Feuerwehren vom 03.06.2025
• Unterstützung bei der Fahrzeugbeschaffung durch klare Anforderungen an Rettungsgeräte gemäß der überarbeiteten EN 13204.
• Gleichstellung von akku- und schlauchgebundenen Geräten.
• Mindestanforderungen an Ausstattung und Einsatzfähigkeit.
1. Allgemeine Hinweise
• Die vfdb-Richtlinie 06/01 bleibt unberührt, wird aber in die neue Klassifizierung nach EN 13204 überführt.
• Akku- und schlauchgebundene Geräte gelten als gleichwertig.
• Schlauchgebundene Geräte: mind. 10 m nutzbare Schlauchlänge pro Anschluss.
• Akku-Geräte: mind. 1 Akku pro Gerät + 1 Reserveakku mit Ladegerät.
2. Fahrzeuge ohne normative Beladung (z. B. TSF, KLF, MLF, LF 10/20)
• für erweiterte Erstmaßnahmen geeignet
• Kombigerät der Klasse CT3 mit:
Spreizweite: 350 mm
Spreizkraft: 35 kN
Öffnungsweite: 280 mm
• Zusätzliche Beladung: Unterbaumaterial, Verkehrsunfallkasten
3. HLF 10 und HLF 20
• Muss mit der Ausstattung des Fahrzeugs selbstständig Personen befreien können
• Geräteanforderungen:
Spreizer SP3: 720 mm, 40 kN
Schneidgerät CU2: 180 mm Öffnungsweite
Rettungszylinder:
Variante 1: 1 Zylinder (650–1500 mm, 60–100 kN)
Variante 2: 2 Zylinder (540–1500 mm, 60–100 kN)
• Akku-Geräte: permanente Stromversorgung für mindestens ein Gerät erforderlich
4. Rüstwagen (RW)
• Für alle technischen Hilfeleistungsszenarien (Pkw, Lkw, Bahn, Luftfahrt).
• Geräteanforderungen:
Spreizer SP4: 800 mm, 60 kN
Schneidgerät CU3: 200 mm
Rettungszylinder V2/V3: 540–1500 mm
Kombigerät CT3, Kleinschneidgerät CU1
• Hydraulikaggregate: gleichzeitiger Betrieb aller Geräte möglich.
• Zwei Antriebsarten (z. B. Akku + Verbrenner) erforderlich.
• Zylinder müssen auch zum Ziehen geeignet sein.
Zusätzliche empfohlene Beladung für den Rüstwagen:
• Fahrzeug-Stabilisierungssysteme
• Kettensätze für Spreizer und Kettenrettung
• Funkenarmes Schneidwerkzeug
• Spreizkeil oder flacher Spreizer
• Hydraulisches Türöffnungswerkzeug
Die Mindestausrüstung laut SFS Regensburg erfüllt weitgehend die Anforderungen der Fachempfehlung DFV/AGBF 2025, insbesondere bei den Hauptkomponenten (Spreizer, Schneidgerät, Rettungszylinder).
Lagerung von Atemluft- und Druckluftflaschen – Empfehlungen und Vorschriften
Allgemeine Anforderungen
• Ladungssicherungspflicht (§22 StVO) gilt sinngemäß auch für die Lagerung, Flaschen müssen gegen Umfallen, Rollen oder Herabfallen gesichert sein.
• Ventilschutz ist essenziell – z. B. durch Sicherung mit Trageplatten, in Transportkisten oder mit Schutzkappen
• Lagerung nur in geprüften Flaschen: Flaschen mit abgelaufener Prüfung dürfen nicht mehr verwendet oder gelagert werden (außer zur Prüfung).
Lagerbedingungen
• Trocken, gut belüftet, frostfrei lagern.
• Vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitzequellen schützen.
• Stehend lagern, ggf. mit Halterung oder in Regalsystemen.
• Kennzeichnung sichtbar lassen (z. B. CE oder π, Prüfdaten).