Zusammenfassung der Fachempfehlung des Fachausschusses Technik der deutschen Feuerwehren zum Thema angetriebene Rettungsgeräte für die Feuerwehren vom 03.06.2025


• Unterstützung bei der Fahrzeugbeschaffung durch klare Anforderungen an Rettungsgeräte gemäß der überarbeiteten EN 13204.
• Gleichstellung von akku- und schlauchgebundenen Geräten.
• Mindestanforderungen an Ausstattung und Einsatzfähigkeit.


1. Allgemeine Hinweise
• Die vfdb-Richtlinie 06/01 bleibt unberührt, wird aber in die neue Klassifizierung nach EN 13204 überführt.
• Akku- und schlauchgebundene Geräte gelten als gleichwertig.
• Schlauchgebundene Geräte: mind. 10 m nutzbare Schlauchlänge pro Anschluss.
• Akku-Geräte: mind. 1 Akku pro Gerät + 1 Reserveakku mit Ladegerät.


2. Fahrzeuge ohne normative Beladung (z. B. TSF, KLF, MLF, LF 10/20)
• für erweiterte Erstmaßnahmen geeignet
Kombigerät der Klasse CT3 mit:
      Spreizweite: 350 mm
      Spreizkraft: 35 kN
      Öffnungsweite: 280 mm
• Zusätzliche Beladung: Unterbaumaterial, Verkehrsunfallkasten


3. HLF 10 und HLF 20
• Muss mit der Ausstattung des Fahrzeugs selbstständig Personen befreien können
• Geräteanforderungen:
      Spreizer SP3: 720 mm, 40 kN
      Schneidgerät CU2: 180 mm Öffnungsweite
      Rettungszylinder:
            Variante 1: 1 Zylinder (650–1500 mm, 60–100 kN)
            Variante 2: 2 Zylinder (540–1500 mm, 60–100 kN)
• Akku-Geräte: permanente Stromversorgung für mindestens ein Gerät erforderlich

4. Rüstwagen (RW)
• Für alle technischen Hilfeleistungsszenarien (Pkw, Lkw, Bahn, Luftfahrt).
• Geräteanforderungen:
      Spreizer SP4: 800 mm, 60 kN
      Schneidgerät CU3: 200 mm
      Rettungszylinder V2/V3: 540–1500 mm
      Kombigerät CT3, Kleinschneidgerät CU1
• Hydraulikaggregate: gleichzeitiger Betrieb aller Geräte möglich.
Zwei Antriebsarten (z. B. Akku + Verbrenner) erforderlich.
Zylinder müssen auch zum Ziehen geeignet sein.


Zusätzliche empfohlene Beladung für den Rüstwagen:
• Fahrzeug-Stabilisierungssysteme
• Kettensätze für Spreizer und Kettenrettung
• Funkenarmes Schneidwerkzeug
• Spreizkeil oder flacher Spreizer
• Hydraulisches Türöffnungswerkzeug


Die Mindestausrüstung laut SFS Regensburg erfüllt weitgehend die Anforderungen der Fachempfehlung DFV/AGBF 2025, insbesondere bei den Hauptkomponenten (Spreizer, Schneidgerät, Rettungszylinder).

Lagerung von Atemluft- und Druckluftflaschen – Empfehlungen und Vorschriften
Allgemeine Anforderungen
Ladungssicherungspflicht (§22 StVO) gilt sinngemäß auch für die Lagerung, Flaschen müssen gegen Umfallen, Rollen oder Herabfallen gesichert sein.
Ventilschutz ist essenziell – z. B. durch Sicherung mit Trageplatten, in Transportkisten oder mit Schutzkappen
Lagerung nur in geprüften Flaschen: Flaschen mit abgelaufener Prüfung dürfen nicht mehr verwendet oder gelagert werden (außer zur Prüfung).

Sicherer Transport von Atemschutzgeräte und Druckbehälter 07.2025

Lagerbedingungen
Trocken, gut belüftet, frostfrei lagern.
Vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitzequellen schützen.
Stehend lagern, ggf. mit Halterung oder in Regalsystemen.
Kennzeichnung sichtbar lassen (z. B. CE oder π, Prüfdaten).