Aktuelles zum Ausbildungs- Übungs und Dienstbetrieb ab dem 15. Juni 2020

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Lockerungen unter Berücksichtigung folgender Punkte

Die Krise beherrschte nicht nur den häuslichen Alltag, sondern auch den Betrieb der Hilfs- und Rettungsorganisationen enorm. Nach allen gelebten Maßnahmen der letzten Wochen, die der Aufrechterhaltung unserer Einsatzbereitschaft als Feuerwehr galten, können auch wir nach allen Einschränkungen ab dem 15. Juni, nach einem Hinweis des Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, folgende Lockerungen wahrnehmen.

Ab 15. Juni 2020 kann der Ausbildungs-und Übungsdienst unter Berücksichtigung nachfolgender Punkte durchgeführtwerden:

  • Die Durchführung von Ausbildungen und Übungen der aktiven Mannschaft und/oder Jugendfeuerwehr auch mit einzelnen Mitgliedern aus mehreren Feu-erwehren eines Landkreises/kreisfreier Stadtsind grundsätzlich wieder mög-lich(z.B.: MTA-Zusatzmodule, Fahrsicherheitstraining, Feuerwehrführer-schein, Brandübungs-Container, Atemschutz-Belastungsübungen). Jedoch dürfen zwei benachbarte Feuerwehren mit ihrer gesamten Mannschaft nicht gemeinsam üben,da bei einer Infektion dann beide Feuerwehren ausfallen würden und eine gegenseitige Vertretung nicht möglich wäre.
  • Praktische Ausbildungen in Kleingruppen mit max. Gruppenstärke. Auch hier-bei ist, sofern möglich, auf größtmögliche Sicherheitsabstände zuachten.
  • Übungen sind weiterhin vornehmlich im Freien durchzuführen.
  • Bei theoretischen Ausbildungen in geschlossenen Räumen ist je Teilnehmer ein Mindestabstand von 1,5 m vorzusehen. Die max. Teilnehmerzahl sollte in Räumen bis 50m² bei max. 15 Personen liegen. Insgesamt sollte auch bei größeren Räumen eine Teilnehmerzahl von max. 25 nicht überschritten wer-den. Auf Partner-oder Gruppenarbeit sollte verzichtet werden. Auf regelmäßige und ausreichende Lüftung sollte geachtet werden.
  • Umkleideräume und Sanitärbereiche (einschl. Duschen) sind unter Beachtung der Abstandsregelung (mind. 1,5 m Abstand) und zeitversetzt einzeln zu nutzen.
  • Während der Ausbildungbzw. Übungist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tra-gen.
  • Erste Hilfe-Ausbildungen, Reanimationstraining, First Responder-Übungen, und CSA-Ausbildung sollen weiterhin nicht stattfinden.
  • Bei Atemschutzbelastungsübungen in einer Atemschutzübungsstrecke sollte truppweises Vorgehen vermieden werden. Ersatzweise könnendie Belas-tungsübungen auch ausnahmsweise außerhalb einer Übungsstrecke durch-geführt werden, sofern sichergestellt ist, dassdie Belastungswerte nach FwDV 7 erreicht werden. Die verwendete persönliche Schutzkleidung ist da-nach zu waschen.
  • Besondere Vorsicht erfordert der Umgang mit benutzten Atemschutzmasken und Lungenautomaten bei Einsätzen und Übungen.Hier besteht eine Infektionsgefahr durch die Kontamination mit eventuell virenbelastetem Speichel.
     
Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration 
 
 

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