Verlängerung von LKW-Fahrerlaubnissen ohne Nachweise zur (augen-)ärztlichen Untersuchung

Sehr geehrte Damen und Herren,

 unser Vorsitzender hatte an das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, die Anfrage gerichtet, ob eine Verlängerung von Fahrerlaubnissen für den LKW-Verkehr möglich ist, wenn infolge der derzeitigen Corona Lage die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen nicht fristgerecht beigebracht werden können.

 Hierzu hat die zuständige Polizeiabteilung im StMI nunmehr folgendes mitgeteilt:

 Wir können Ihnen in der Angelegenheit mitteilen, dass wir mit Schreiben vom 18. März 2020 bzw. 1. April 2020 die Fahrerlaubnisbehörden allgemein informiert haben, dass Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE und D1, D1E, D, DE – bei rechtzeitiger Beantragung der Verlängerung bei der Fahrerlaubnisbehörde vor Ablauf der Befristung oder bei Ablauf der Befristung ab 16. März 2020 – zunächst für ein Jahr verlängert werden können, wenn die notwendigen ärztlichen Bescheinigungen nach den Anlagen 5 und 6 der FeV nicht vorgelegt werden können.

 Zum Nachweis, dass die ärztliche Untersuchung nur deshalb nicht erfolgt ist, weil in zumutbarer Entfernung aus Gründen der Corona-Pandemie keine Untersuchungen (mehr) angeboten werden, ist eine Bestätigung des Arbeitsgebers - bzw. ggf. der Hilfsorganisation für die der Betreffende tätig ist - vorzulegen. Es dürfen sich für die Fahrerlaubnisbehörde im Übrigen bei der Prüfung des konkreten Einzelfalls aus der Fahrerlaubnisakte keine Hinweise auf Vorerkrankungen bzw. sonstige Eignungsbedenken ergeben.

 Den betroffenen Fahrerlaubnisinhabern ist insofern zu empfehlen, sich hinsichtlich des Verlängerungsantrags bzw. zur Abklärung der hierfür erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis an die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu wenden.

Quelle: LFV Bayern

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