Voraussetzung für die Ausbildung zum Maschinisten für
Löschfahrzeuge ist die erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zum Truppmann Teil I und die
Fahrerlaubnis für die betreffende Fahrzeugklasse
Atemschutzgeräteträger
Voraussetzung für die Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger
ist die abgeschlossene Feuerwehrgrundausbildung nach TM Teil I sowie der Nachweis zur
Atemschutztauglichkeit nach G26.3. Personen mit Vollbart oder starken Koteletten sind für
das Tragen von Atemschutzmasken nicht geeignet und werden zum Lehrgang nicht zugelassen. Mindestalter:
18 Jahre
Sprechfunker
Voraussetzung für die Ausbildung zum Sprechfunker ist die
abgeschlossene Feuerwehrgrundausbildung TM Teil I.